Unterhalt während ausbildung volljährig

Das Wichtigste in Kürze . 1 Bei Volljährigen wird das Kindergeld in voller Höhe in Abzug gebracht. Im Regelfall dürfte der Unterhaltsbedarf durch die Ausbildungsvergütung abgedeckt sein. 2 Ist das Kind volljährig, wird seine Ausbildungsvergütung zunächst von seinem Bedarf, der sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt, abgezogen. 3 Nach den Ausführungen zur Unterhaltspflicht im BGB hat jedes Kind, also auch das volljährige, Anspruch auf eine angemessene Ausbildung. 4 Eltern müssen ihren volljährigen Kindern Unterhalt zahlen – bis zum Abschluss einer ersten beruflichen Ausbildung. Studiert Dein Kind und wohnt nicht mehr zuhause, stehen ihm seit 1. Januar monatlich als Unterhalt Euro von den Eltern zu (bisher: Euro). 5 Die Chancen, Unterhalt zu beziehen, steigen damit deutlich. Bei Nettoeinkommen bis EUR ergeben sich EUR und EUR. Kindesunterhalt in der Ausbildung bei eigener Wohnung des Kindes. 6 Er beträgt Euro für nicht erwerbstätige und Euro für erwerbstätige Unterhaltspflichtige, wenn das Kind unter 21 ist und im selben Haushalt wie die Eltern lebt. Ist es bereits ausgezogen, wird die Grenze des Eigenbedarfs auf Euro angehoben. 7 Grundsätzlich haben Kinder und Jugendliche gegenüber ihren Eltern einen Anspruch auf Unterhalt während der Ausbildung. Das gilt selbst dann, wenn sie schon volljährig sind. Nach § Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Eltern ihren Kindern eine Ausbildung finanzieren. 8 Hat das Kind die Ausbildung abgebrochen, besteht für eine Übergangszeit von drei bis zwölf Monaten eine Unterhaltspflicht. Grundsätzlich ist ein volljähriges Kind außerhalb einer Ausbildung dazu verpflichtet einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. 9 Der Unterhaltsanspruch eines Kindes endet weder mit dem Erreichen der Volljährigkeit noch mit dem Schulabschluss. Eltern sind unterhaltspflichtig für die Kosten einer optimalen begabungsbezogenen Berufsausbildung, die in aller Regel erst nach der Volljährigkeit abgeschlossen wird. Während der Dauer der Ausbildung ist das volljährige Kind. unterhalt ab 18 düsseldorfer tabelle 10