Ungeimpft keine lohnfortzahlung gesetz

Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nicht betroffen . 1 › Fachthemen › Coronavirus: Übersicht für Arbeitgeber. 2 Ungeimpfte haben keinen Anspruch mehr auf Entschädigung bei Quarantäne. Bei eigener Erkrankung bleibt es aber bei Lohnfortzahlung und. 3 Bund und Ländern haben festgelegt, dass ab 1. November Ungeimpfte bei einer Quarantäne keinen Verdienstausfall mehr erstattet bekommen. 4 Dann besteht, ob geimpft oder ungeimpft, ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 EFZG. Nur im Falle einer Quarantäne, bei der es nicht zu einer Erkrankung kommt, haben Ungeimpfte oder unvollständig Geimpfte keinen Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz mehr. 5 Die meisten Nicht-Geimpften in Corona-Quarantäne sollen spätestens ab 1. November keine Lohnentschädigung mehr bekommen. Darauf einigten sich die Gesundheitsminister. 6 Daher wird künftig in allen Bundesländern keine Entschädigung mehr im Falle einer angeordneten Quarantäne aufgrund von Covid für Ungeimpfte gezahlt – spätestens ab dem 1. November. 7 Diese Ausnahme dürften letztlich nur wenige betreffen. Im Regelfall wird man als Ungeimpfter daher keine Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz beanspruchen können. 8 Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist davon nicht betroffen. Wer an Covid erkrankt und nicht geimpft war, hat weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankheitsgeld. Ob zusätzlich zur Erkrankung eine Quarantäne behördlich angeordnet wird, spielt keine Rolle. 9 | Die meisten Ungeimpften erhalten seit dem keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) mehr, wenn sie ihrer Arbeit aufgrund von Tätigkeitsverboten oder angeordneter Quarantäne nicht nachkommen können. Dies hat die Gesundheitsministerkonferenz am beschlossen. 10 12