A1 gebührenbefreiung

Exklusiv für A1 Kunden mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürfdigkeit gibt es einen monatlichen Zuschuss in der Höhe von €12,- in Form einer. 1 Kunden mit Anspruch bekommen spezielle Konditionen für ausgewählte A1 Privat-Produkte. Den Zuschuss des BMVIT erhalten Sie als Gutschrift auf Ihre A1 Rechnung. 2 Kunden mit Anspruch auf den Zuschuss zum Fernsprechentgelt (GIS) bekommen den Sozialtarif von A1 kostenlos, oder bis zu 12 Euro Gutschrift auf ihren Tarif. 3 A1 Telekom: für A1 Handytarife, Bfree Social, bob Sozialzuschuss; Drei: für den Tarif Sozial; HELP mobile: für HELP GIS befreit; T-Mobile (Magenta) für den. 4 A1 Zuschuss. € 12,- Gutschrift auf Ihre Rechnung bei Hilfsbedürftigkeit. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gewährt Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit einen monatlichen Zuschuss zum Fernsprechentgelt in der Höhe von € 12,- inkl. USt. 5 Voraussetzungen. Wer einen Antrag auf Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie auf EAG -Kostenbefreiung stellt, muss volljährig sein und den Hauptwohnsitz in Österreich haben. Das Haushalts-Nettoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers, also das Einkommen aller im Haushalt. 6 GIS Befreiung - Zuschuss Fernsprechentgelt. Kunden mit Anspruch auf den Zuschuss zum Fernsprechentgelt (GIS) bekommen den Sozialtarif von A1 kostenlos, oder bis zu 12 Euro Gutschrift auf ihren Tarif. Für den Zuschuss wird das Nettoeinkommen aller in einem Haushalt lebender Personen herangezogen. 7 Befreiungsrechner Rundfunkgebühren (Radio & Fernseher), Fernsprechentgelt (Telefon) Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) beantragt werden. 8 Die Kostenbeschränkung ist für Mobilfunkkunden automatisch aktiviert. Bei Erreichen einer Höhe von 60 Euro brutto (50 Euro netto), wird Ihre Datenverbindung bis zum Rechnungsschluss gesperrt. 9 Um einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr bei der GIS zu stellen, müssen Sie: Volljährig sein, d.h. 18 Jahre alt sein, an dem Standort, für den die Befreiung beantragt wird, Ihren Hauptwohnsitz haben, die Nutzung darf nur privat erfolgen, d.h. die Rundfunkempfangseinrichtung befindet sich in Ihren Wohnräumen. gebührenbefreiung pensionisten 10